Mittwoch, 17. September 2014

Zur Homöopathiefrage



Mein Vater Großvater war Bauingenieur. Er war stets der Ansicht, dass eigentlich keiner von irgendetwas was versteht. Nur die Bauingenieure beherrschen nicht nur ihr Fachgebiet sondern alle anderen gleich mit. So in etwa kommt mir ein Blogpost vor den ich gerade beim tapferen Schreiberlein lese und bei dem es um die postulierte Wirkungslosigkeit der Homöopathie geht.
Dazu ist ein fein reißerisches You-Tube-Video verlinkt in dem einen homöopathischer Vollrausch simuliert wird.  

Man muss dazu sagen, dass der Streit um die Wirksamkeit der Homöopathie seit Jahrhunderten geführt wird. Seit der Erfindung der Homöopathie, 1796 durch Samuel Hanemann wird diese Behandlungsmethode eigentlich andauernd in Zweifel gezogen.

Grundprinzip der Homöopathie ist es, einen Patienten mit einem Wirkstoff zu behandeln der der bei einem Gesunden, dieselben Symptome auslösen würde wie die an denen der Kranke leidet. Man soll diesen Wirkstoff so stark verdünnen wie nötig damit er nicht als Gift wirken kann und durch diesen „Minimalvergiftung“ soll der Körper quasi dazu „erzogen“ werden mehr Selbstheilungskräfte gegen die Grunderkrankung oder die Symptome zu entwickeln.

Die Kritiker der Homöopathie greifen nun in den meisten Fällen bei den Therapeutika, also den stark verdünnten Medikamenten an und behaupten nun, dass die Verdünnung so hoch sei, dass schließlich kein einziges Wirkstoffmolekül mehr in dem Arzneimittel enthalten sei. Auch viele andere naturwissenschaftliche Erkenntnisse die heute bekannt sind standen Hanemann nicht zur Verfügung. Daher ist es nur allzu leicht zu sagen, dass die Homöopathie Spinnerei ist. Und tatsächlich liegt die Beweislast über die Wirksamkeit der Homöopathie derzeit bei den Homöopathen.

Die bemühen sich nach Kräften, indem sie immer wieder mit, meist mit klinischen Doppelblindstudien, versuchen die Wirksamkeit ihrer Behandlung mit der Wirksamkeit eines  Placebos zu vergleichen oder gar mit der Wirksamkeit der herkömmlichen schulmedizinischen Therapien.   

Ein Beispiel dazu: Der Neurochirurg Klaus von Ammon, Leiter für Homöopathie-Forschung an der Universitätsklinik in Bern, hat 2005 eine Studie zur homöopathischen Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizitssyndroms (ADS) bei Kindern erstellt. Die Studie wurde doppelblind durchgeführt. Das Ergebnis: Bei 80 Prozent der Kinder mit diagnostizierten Aufmerksamkeitsstörungen verbesserte sich das Krankheitsbild durch eine gezielte, individuelle homöopathische Behandlung um 50 Prozent oder mehr.

Doppelblindstudien gelten als der Porsche unter den Studien, da also weder der Patient noch der Anwender wissen ob sie nun gerade mit der tatsächlich zu untersuchenden Therapie behandelt werden oder zur Kontrollgruppe gehören mit der die Therapiegruppe am Ende verglichen wird.

Nun gibt es findige Biomathematiker und Lobbyisten auf beiden Seiten die nun jedwede Studie die zu dem Thema gemacht wird in sogenannte Meta-Studien einbinden, also Studien über Studien. Dabei wird natürlich auch untersucht ob die Studien über die man forscht, auch wirklich ordentlich durchgeführt worden sind und ob die Aussage die diese Studien treffen auch wirklich richtig sind.

Je nachdem wie man die Ein- und Ausschlusskriterien wählt nach denen man Daten in seine Studie mit einbezieht, kann man auch das Ergebnis der Studie beeinflussen. Ein einfaches Beispiel war unter der Regierung Schröder die Studie über die Arbeitslosigkeit in Deutschland. Man beschloss Arbeitslose die älter als 60 Jahre sind nicht mit zu zählen und konnte direkt den niedrigsten Arbeitslosenstand seit soundso vielen Jahren vermelden.

Der Statistiker Rainer Lüdtke von der alternativmedizinischen Carstens-Stiftung und der niederländische Homöopath Lex Rutten werteten 2008 alle bis dahin vorliegenden Daten neu aus und kamen zu folgendem Ergebnis „Die Schlussfolgerungen zur Effektivität der Homöopathie hängen stark von der Wahl der analysierten Studien ab“. Bei einer Reanalyse ihrer Daten kamen sie etwas später zu dem Ergebnis: "Homöopathie hat eine signifikante Wirkung über Placebo hinaus"

Auch andere Gruppen kamen in ihrem Reviews zu ähnlichen Ergebnissen. So veröffentlichten beispielsweise Linde et al., bereits 1997 eine Metaanalyse, in der 89 Studien, bei denen Homöopathie gegen Placebo getestet wurde, in der Zeitschrift „The Lancet“. Das Ergebnis der Metaanalyse war, dass die Homöopathie dem Placebo statistisch signifikant überlegen ist. Auch Mathie werte 2003, 79 Studien und M. Dean 2004, 205 Homöopathiestudien und beide fanden signifikante positive Effekte für die Homöopathie.

Und genau da kommen wir zu der eigentlichen Krux bei der ganzen Homöopathiefrage. Denn kaum jemand der einen Studie zur Homöopathie macht wird Vorurteilsfrei an diese Sache heran gehen. In keiner der Metastudien wurde jemals untersucht was die Untersucher vor ihrer Studie für eine Erwartung an die Studie hatten. Und selbst wenn jemand es schafft sich von seinen Vorurteilen frei zu machen, so gilt doch der Grundsatz dass die meisten Studien genau das beweisen was der Auftragsgeber der Studie gerne bewiesen haben möchte.

Die Hersteller von schulmedizinischen Präparaten haben selbstverständlich eine hohes Interesse daran die Homöopathie zu wiederlegen, da sie sonst auf ihren teuer entwickelten Medikamenten sitzen bleiben wenn plötzlich alle lieber kleine Zuckerglobulie futtern anstatt sich teure high-end Präparate zu leisten und selbst die Generika links liegen lassen. Umgekehrt hat eine ganze medizinisch anerkannte Fachrichtung ein elementares Interesse daran ihre Existenzgrundlage zu erhalten. Mehr Geld hat sicherlich die versammelte Pharmaindustrie.

Eine aktuell gerne benutzte These aus Kreisen der Homöopathiebefürworter ist die, dass es zur Zeit keine angemessenen Studiendesigns, also sozusagen Methoden, gibt um die Homöopathie wirklich untersuchen zu können. Denn kein Studiendesign werde dem individuellen Charakter der Homöopathie gerecht. Das könnte durchaus sein, denn schon Hanemann schrieb seiner Zeit, dass „auch der gemüthliche und geistliche Charakter des Patienten berücksichtigt…“ werden solle. Das bedeutet, jeder Homöopath setzt sich mit einem Patienten eine sehr lange Zeit hin und führt ein umfassendes Anamnesegespräch.

Die Wirksamkeit der Gesprächstherapie ist in der Psychiatrie und Psychosomatik hinreichend bekannt und anerkannt, nichts anderes macht ein Homöopath auch in seinen Anamnesegesprächen.
Es ist auch möglich, dass durch die Verordnung der Präparate, eine Form der Autosuggestion getriggert wird. Es ist hinreichend belegt das Umgangsstrategien mit einer Krankheit sowie die Verarbeitung derselben, ihren Verlauf in hohem Maße mit beeinflussen. Ich persönlich denke dass hier des Rätsels Lösung am wahrscheinlichsten zu finden ist.

Letzten Endes ist festzuhalten: In nahezu allen Studien sind die Ergebnisse der Homöopathie signifikant andere als die des Placebos. In manchen besser in anderen schlechter. Wäre Homöopathie nur der Placeboeffekt müsste sich die Homöopathie auch wie ein Placebo verhalten. Da aber auch eine „Gesprächstherapie“ und sozusagen eine psychosoziale Behandlung einschließt wäre, wenn sich die Homöopathie genau wie der Placebo verhalten würde, die Wirksamkeit gleich einer zweiten medizinischen Fachrichtung, nämlich die der Psychotherapeuten in Frage gestellt.

Insgesamt kann man sich in dieser Frage, wenn man gar nicht mehr weiter weiß immer auf die Antwort zurück ziehen die nahezu allen Studien gemein ist die zur Homöopathie verfasst wurden: „Wir haben noch keine Ahnung von der Homöopathie. Wir brauchen mehr Daten!“

In diesem Sinne

Eure
Cori

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich möchte mich eigentlich nicht auf einem Gebiet vorwagen von dem ich nichts verstehe, nur soviel angemerkt. Mein Hund wird seit zehn Jahren homöphatisch behandelt, mit sehr guten Erfolgen. Wo ich wohne, ist ein Gestüt in der Nähe, die lassen ihre Pferde ( Stückpreis so ab 30 000 ) vorwiegend homöphatisch behandeln. Natürlich sind das keine Beweise, aber vielleicht Argumente sich die Homöphatie mal etwas genauer anzuschauen.

Sulu Nurmi

Anonym hat gesagt…

Die Wirkung des Placeboeffektes bei Tieren ist hinreichend belegt.