Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychiotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sah sich kürzlich zu einer
Stellungnahme hinsichtlich der Flugzeugkatastrophe des Fluges 4U9525 veranlasst.
Darin wird zum einen bemängelt wir unkritisch aktuell mit
der Diagnose Depression umgegangen wird und wie wild man aktuell damit
spekuliert. Depression kann sowohl eine eigenständige Erkrankung, als auch das
Symptom einer anderen Erkrankung sein. Nach dieser Tragödie alle Depressiven
als potenzielle Amokläufer zu stigmatisieren sei grundsätzlich falsch. Es werde
durch die mediale Berichterstattung der Eindruck vermittelt, dass von psychisch
kranken Menschen generell und von Depressionserkrankten im Besonderen eine
Gefahr ausgehe gegen welche die Gesellschaft sich schützen müsse. Eine
mysthifizierung die bereits bei der Epilepsie recht verheerend gewirkt hat,
denn noch bis in die 90er Jahre gingen einige Autoren davon aus, dass Menschen
unter epileptischen Anfällen gezielt schwere Straftaten begehen könnten. Etwas
dass auch in Hollywoodfilmen dankbar aufgegriffen wurde und dafür sorgte dass
auch Menschen mit einer Epilepsie es nicht gerade leichter hatten nachdem eine
Aura der boshaften Unberechenbarkeit sie umgab.
Um eine wirklich fundierte Diagnose im Bezug auf den Co-Piloten
stellen zu können bedürfe es mehr als einiger spärlicher Momentaufnahmen in
denen er sich in ärztlicher Behandlung begeben habe. Es brauche genauer
Informationen über deinen bisherigen Lebensweg, seine bisherige Krankengeschichte,
seine Medikamentenanamnese und genauer Angaben seiner Freunde, Familie und
Kollegen sowie seiner momentanen Lebensumstände.
Insgesamt, so die Stellungnahme, ereignen sich 90% der
10.000 jährlich in Deutschland verübten Suizide vor dem Hintergrund erkannter
oder nichterkannter psychiatrischer Erkrankungen. Die Suizide werden fast
ausschließlich allein verübt. Der sogenannte erweiterte Suizid, sei äußerst
selten. Dabei versucht der Suizidant ihm nahestehende Personen durch Tötung aus
einer für ihn als ausweglos empfundene Situation zu retten. Dieses Merkmal lag
allerdings bei dem Co-Piloten nicht vor, da keiner an Bord der Maschine als „ihm
nahestehend“ beschrieben werden konnte. Absichtliche Abstürze zum Zweck des
Suizides konnte laut der Stellungnahme, weltweit in über 100Jahren Fluggeschichte
nur in einem Fall zweifelsfrei bewiesen werden.
Fatal sei es, nun über eine Lockerung der ärztlichen
Schweigepflicht zu debattieren. Psychisch Kranke hätten es auch heute schon
schwer genug überhaupt erstmal den Weg zum Arzt ein zu schlagen und vielfach
sei das Berichten über die Erkrankung schon mit viel Scham besetzt. Müsse man
nun auch noch befürchten dass der Therapeut Details über die Erkrankung nach
eigenem Ermessen an dritte weiter melden kann so würde das wahrscheinlich viele
Menschen ganz davon abhalten ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Da immerhin 30% der Bundesbürger im Laufe ihres Lebens von
einer psychischen Erkrankung betroffen sind, würde das eine nicht unerhebliche
Zahl von Menschen betreffen. Dass ein Arzt auch jetzt schon, zum Schutz höherer
Rechtsgüter, zur Meldung verpflichtet ist ist bei den meisten Menschen
unbekannt. Sollt mir zum Beispiel ein Patient im Gespräch sagen: „Meine Frau hat
mich betrogen, darf werd ich die Schlampe totschlagen“, dann ist unbedingt zu
klären, wie ernst es dem Mann damit ist und wie man diese Tat verhindern kann.
Abschließend finde ich, sollte man den Namen des Co-Piloten
oder Bilder von ihm in der Zeitung oder im Fernsehen nicht zeigen. Denn ich denke das
war genau das was dieser Mensch beabsichtigt hat. Eine Einladung für alle die
ähnlich fühlen und denken wie er!
Meine Gedanken und guten Wünsche sind bei den
Hinterbliebenen der Opfer. Auch bei der Familie des Co-Piloten. Auch in ihm
haben Eltern einen geliebten Sohn verloren.
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