Mittwoch, 9. Januar 2013

Strafe muss sein ... und zwar für alle

Da es irgendwie in jeder Gruppe immer wieder welche gibt die irgendeinen Zickenkrieg austragen müssen, haben wir vor einiger Zeit beschlossen so was in Zukunft eben IC zu machen damit wir dabei wenigstens zu RP kommen und außerdem hilft es etwas solche Konflikte nicht zu sehr ins OOC gehen zu lassen.

Dazu haben wir ein Verfahren festgelegt nachdem solche Streitigkeiten geklärt werden: Wenn eine Schwester etwas tut das andere Schwestern nicht gut finden so kann jede Schwester gegen jede andere Schwester den Stammesrat anrufen.

Dabei muss die Klägerin dann vor den versammelten Schwestern ihre Klage vorbringen, die Angeklagte darf ihre Version der Geschichte erzählen und hinterher dürfen alle Schwestern sagen was sie davon halten. 

Beratung des Stammes am Feuer
Am Ende entscheiden dann En, Se oder Schamanin, je nachdem wer gerade da ist, ob erstens ein strafwürdiges Verhalten vorlag und zweitens welche Strafe verhängt wird.

Es gilt am Ende, dass sowohl Klägerin, als auch Angeklagte die Entscheidung zuerst zu akzeptieren haben und erst nachdem sie ausgeführt wurde darf man, wenn es denn sein muss noch Beschwerden loswerden.

Das erste Verfahren dieser Art, vor etwa zwei Monaten, war eher weniger erfolgreich gewesen. Ich verdonnerte die Angeklagte zu zwei Tagen Sklavenarbeit und ohne Bogen. Diese nahm das Urteil an nur die Klägerin echauffierte sich.

Sie sagte, dass die Strafe viel zu lasch gewesen sei und für die Bestrafte garkeine echte Strafe wäre. Als nun vorgestern erneut so ein Disput anstand, musste also wieder eine Entscheidung her.

Eine Schwester hatte andere Schwestern, offenbar aus Gedankenlosigkeit oder Langeweile beschossen.
Letzten Endes keine große Sache und schon gar keine wegen der man so ein Fass aufmachen muss. Andererseits schwang da mal wieder viel OOC mit denn die besagte Schießkünstlerin ist doch recht wechselhaft in ihren rollenspielerischen Leistungen, wobei insbesondere die Leistungstäler allen beteiligten doch eher auf den Nerv gehen.

Wie sollte man sie nun bestrafen? Aktuell schien sie ganz gut drauf zu sein so dass man meiner Einschätzung nach gut und gerne ein RP daraus machen konnte. Die Klägerin trug ihre Klage vor und die Beschuldigte wiegelte den Vorfall natürlich ab. Da sei doch nichts dabei. Doch, doch bekräftigte die Klägerin schließlich wäre es nicht das erste Mal.

Die En befand recht zügig dass ein strafwürdiges Verhalten vorlag. Und machte sich daran über ein Strafmaß zu sinnieren. Die Klägerin wandte schnippisch und sinngemäß ein, dass es ja sowieso egal wäre, denn bestimmt käme wieder so eine Strafe die eigentlich keine Strafe wäre, darum würde sie in Zukunft einfach gar nichts mehr vorbringen.

Ich fand auch eine Strafe müsste her. Schließlich hatte die Bogenheldin gezeigt dass ihr unsere Gemeinschaft ziemlich egal ist. Also musste man ihr zeigen wie es ist wenn man sich gegen diese Gemeinschaft stellt.
Bestrafung der Deliquentin

Früher in der Schule gab’s bei so was „Klassenkeile“ und ich dachte mir, das wäre auch eine ganz passable Idee die auch irgendwie zu Gor passt. Also schlug ich vor die Schuldige „windelweich zu prügeln“ und zwar als Gruppe, damit sie sieht dass sie sich gegen die Gruppe gestellt hat und auch sieht dass die Gruppe so was nicht hinnimmt.

Also wurde unser Schuldige festgebunden und jede durfte einmal drauf hauen. Die En starte mit einem Schlag auf die Nase. Danach kam einen Pledge dazu die selbst beschossen worden war von der Angeklagten. Sie Schlub mit irgendeiner, mit Nägeln oder Spitzen präparierten Vorrichtung zu die deutlich Schmerzen verursachte.

Dies wieder veranlasste unsere Schamanin ihren Schlag zu verweigern, eine unserer friedliebenden Schwestern die nicht mal einen Bogen führt kauerte sich am Feuer zusammen und hielt sich Augen und Ohren zu und während eine weitere Jägerin vortrat und ihren Schlag gegen die Verurteilte abgab beschloss eine unserer Pledges dass sie genau jetzt auf die Jagd gehen müsse.

Die En und ich konnten uns leider nicht durchsetzen da ja auch die Schamanin, die ein hohes Ansehen im Stamm genießt, sich weigerte an der Bestrafung Teil zu nehmen. Somit war natürlich der einschüchternde Effekt den eine geschlossen auftretenden Gruppe nun mal besitzt völlig dahin.

Als dann auch noch die Anklägerin selbst, die ach so vehement eine Strafe gefordert hatte, sich weigerte die Bestrafung auszuführen, platze mir erstmal der Kragen. Nachdem ich als letzte Anwesende meinen Schlag ins Kreuz der Verurteilten gesetzt hatte. Machte ich sie los, erklärte ihre Schuld als getilgt, sprach ihr erneut dieselben Rechte und Pflichten einer ordentlichen Jägerin zu und bat die Schamanin ihre Wunden zu versorgen.

Was mich im nach hinein etwas stört ist, dass diese RP letztlich nicht konsequent zu Ende gespielt wurde. Wer eine Strafe fordert sollte auch bereit sein sie auszuführen. Wer zu einer Gruppe gehören will muss auch bereit sein so aufzutreten wie man es in dieser Gruppe eben tut und Anführer sollten einander nicht vor der Mannschaft kritisieren. Wenn der Steuermann den Befehl des Kapitäns verweigert und damit durchkommt, wieso sollte der Matrose dann einem Befehl des Steuermanns folgen?

Aber was solls, auch wir als Gruppe lernen noch und entwickeln uns weiter. Erfreulich ist allerdings, dass so was überhaupt mal gespielt wurde und auch ohne riesiges OOC-Drama abgelaufen ist. Das lässt mich hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.

In diesem Sinne

Eure
Cori

4 Kommentare:

Unfrei hat gesagt…

Wenn die eine Schwester etwas tut, was die andere nicht gut findet, überlebt die Stärkere :D

Cori Panthar hat gesagt…

Äh ja...sehr stilvoll dieser Lösungsansatz, nur leider führt das in Kurzerzeit zu sehr kleinen Gruppengrößen die eigentlich kaum mehr den Namen Gruppe verdienen. ;o)

Unfrei hat gesagt…

Wieso? Wer tot ist, fängt neu an. So funktioniert jedes MMO.

Pantherrudel bestehen sowieso nur aus wenigen Frauen. Diese Kegelvereine die ihr da gründet, spotten sowieso jeder Beschreibung.

Anonym hat gesagt…

Das Problem bei der "Klassenkeile" ist, der "psychologische" Effekt, den diese auf die Gruppe hat, nicht den Empfänger - als nicht unmittelbar Betroffener mitmachen (oder eben nicht), weil man Angst hat, dass es einen selber treffen könnte, ist eben nicht aus dem Sinne der Gruppe heraus strafen. Überdies wird die Rechtfertigung der Anklägerin dadurch entwertet.
Des weiteren greift die Abschreckung vor Fehlverhalten nur dann richtig, wenn anhand eines Reglements abzuschätzen ist, wie die Strafe ausfallen würde und nicht durh eine willkürliche Entscheidung im Einzelfall.