Freitag, 12. Oktober 2012

Wer darf wovon Bilder machen?

Da es gestern mal wieder Thema war und mal wieder äußerst aggressiv an mich herran getragen wurde, will ich es hier noch mal besprechen. 

Ein großer Irrtum der besteht ist der, dass man angeblich nicht ohne Erlaubnis des Betreffenden ein Foto (Snapshot) von ihm machen darf. Diese aussage ist in ihrer Absolutheit nicht richtig.

Linden Lab hat eine Reihe von Richtlinien (Policys) herausgegeben die genau diese Fragen von vornherein festlegen sollen. Auch Bart berichtete schon hinlänglich in einem Post zu dem Thema. Die Policy die hier greift ist die Offizielle Snapshot and Machinima Policy von Lindenlab

Da besonders die Mitbewohner von Secondlife die mich dazu gestern ansprachen, bekannter Maßen dem Englischen nicht allzu mächtig sind, habe ich mir mal die Mühe gemacht diese Leitlinie zu übersetzen. Da ich keine offizielle Übersetzerin bin bitte ich um Nachsicht wenn manches vielleicht juristisch nicht den nötigen Feinschliff hat oder etwas ungelenk ausgedrückt ist. Aus diesem Grund kann ich natürlich auch keine Gewähr für die letztendliche Richtigkeit meiner Übersetzung geben. Wer sie also tatsächlich benutzt tut es auf eigenen Gefahr.


Snapshot und Machinima Richtlinie

Wir sind begeistert davon die beeindruckende Kreativität der Künstler unserer Gemeinschaft zu unterstützen, die Snapshots (Fotos, Schnappschüsse) und Machinima (Filme) in Second Life machen. Diese Versicherung ist wichtig für Künstler weil sie sie ihnen die Urheberrechte von Linden Lab und der Second Life Community gibt die sie brauchen um die unglaubliche Arbeit zu machen die wir alle genießen.


Für Künstler ist es wichtig, über diese Urheberrechte zu verfügen, wenn Sie ihre Werke veröffentlichen und teilen. Wenn Sie schon Erfahrung mit der Teilnahme bei Filmfestivals haben, wissen Sie, dass Festival-Organisatoren nach diesen Berechtigungen fragen.

Diese Richtlinie gibt breite Urheberrechte für Schnappschüsse und Machinima, bittet aber auch darum, dass Sie die privaten Interessen der Mitglieder der Gemeinschaft zu respektieren. Wenn Sie ein professioneller Fotograf oder Filmemacher sind, werden diese Aufforderungen Sie nicht überraschen. Sie haben sie wahrscheinlich schon bemerkt, da sie auf dem rechtlichen Spielraum basieren den Sie für Fotos aus der „realen Welt" kennen - Also weiter lesen, und Spaß haben!

Urheberrechts Lizenz

Dies ist die gesetzliche Erlaubnis, die Sie den Festival-Organisatoren oder sonst jemand der interessiert ist zeigen:

Solange Sie die nachfolgenden Bedingungen einhalten, gewähren Linden Lab und die Bewohner von Second Life (zusammen "wir") Ihnen folgende Urheberrechts-Lizenzen:

  1. Eine Lizenz zu Erfassen: Sie können Snapshots machen und Machinima der 3D-Inhalte aufzeichnen, deren Urheber wir sind und die in-world angezeigt werden, und
  2. Lizenz zur Nutzung: Sie können die daraus resultierenden Snapshot oder Machinima innerhalb oder außerhalb von Second Life in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien verwenden.
"Verwenden" bedeutet "nutzen, reproduzieren, vertreiben, modifizieren, abgeleitete Werke, zuzeigen und vorzuführen." Für andere Definitionen siehe Definitionen.

Beide, die Lizenz zum Erfassen und die Lizenz zur Nutzung (zusammen die "Lizenzen"), sind nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenzen. Darüber hinaus ist die Lizenz zur Nutzung weltweit, unterlizenzierbar und übertragbar.

Lizenzbedingungen:

Die Lizenzen unterliegen den folgenden Bedingungen:
 
(a)
Landbesitzer Zustimmung für Snapshots und Machinima

Wenn Sie einen Snapshot oder Machinima von Inhalten auf dem Land anderer Einwohner machen möchten, dann:
Für Snapshots prüfen, ob der Mietvertrag (Covenant) für das Land Snapshots verbietet. Wenn ja, dann brauchen Sie die spezielle Erlaubnis des Landbesitzers, um den Snapshot zu machen. Wenn der Vertrag Schnappschüsse erlaubt oder sie nicht behandelt, dann brauchen Sie keine spezielle Erlaubnis des Landbesitzers, solange Sie alle Bedingungen erfüllen, die sonst vielleicht in dem Mietvertrag stehen.
Für
Machinima ist zu prüfen, ob der Mietvertrag für das Land Machinima erlaubt. Wenn dies nicht der Fall ist oder nicht Machinima nicht angesprochen wird, dann brauchen Sie spezielle Erlaubnis des Grundbesitzers Machinima zu erfassen. Wenn es Machinima erlaubt ist, dann brauchen Sie keine besondere Erlaubnis des Grundbesitzers, solange Sie alle Bedingungen erfüllen, die sonst vielleicht in dem Mietvertrag stehen.

Für
Festland oder Linden Homes Parzellen wo Linden Lab Landbesitzer ist, brauchen Sie keine Landbesitzer-Zustimmung um Schnappschüsse zu machen, aber Sie brauchen eine spezielle Erlaubnis des Landbesitzers um Machinima zu erfassen. Die "Landbeitzer" ist nicht der Parcellenmieter, sondern der Secondlife-Bewohner der als Grundstückseigentümer in der Registerkarte "General" unter dem Reiter "Above Land." (Landinfo) angegeben ist. Für private Inseln (SIMs), wo Bewohner Landbesitzer sind, müssen Sie den Mietvertrag für die jeweiligen privaten Inseln überprüfen die oben angezeigt werden.


(b) Avatar Zustimmung für Machinima

Für Machinima, brauchen Sie die Zustimmung aller Einwohner, deren Avatare oder Second Life Namen in der Machinima dargestellt werden oder erkennbar sind. Dazu gehören Avatare, die in einer Aufnahme gezeigt werden, Avatare, deren Namen gut lesbar ist, und Avatare, deren Aussehen hinreichend einprägsam ist, dass sie für die Mitglieder der Second Life-Community erkennbar sind. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn ein Avatar nicht erkennbar ist und nur ein Teil einer Menschenmenge oder Massenszene ist oder in einem flüchtigen Hintergrund dargestellt wird. Für alle Snapshots wird keine Zustimmung benötigt.




(c) Andere Lizenzen für geistiges Eigentum

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Lizenzen nur Urheberrechtslizenzen für die von uns erstellten 3D-Inhalte sind, die in-world angezeigt sind. Sie enthalten dadurch keine Erlaubnis, die Handelsmarken von Linden Lab oder anderen Einwohnern zu nutzen, und sie geben keine urheberrechtliche Erlaubnis Musik oder Tonaufnahmen, die in-world abgespielt werden können, zu verwenden. Sie haben auch keinerlei urheberrechtliche Erlaubnis, jede Website oder jeden Videoinhalt, der oder die von außerhalb der virtuellen Welt von Second Life gestreamt werden kann zu verwenden.

Wenn der Inhalt den sie Aufzeichnen Gegenstand von etwaigen Handelsmarken, Dienstleistungsanbietern, Handelsaufmachung Veröffentlichungsrechte, oder geistiger Urheber- oder Eigentumsrechte sind, müssen Sie die erforderlichen Lizenzen und und Berechtigungen zur Nutzung des Inhalts einholen, und benutzen die Inhalte dann auf eigene Gefahr.

Allgemeine Informationen über geistiges Eigentum, finden Sie auf unserer Richtlinie „Intellectual Property Policy“. Wenn Sie rechtliche Beratung zu einer bestimmten Situation benötigen, empfehlen wir Ihnen einen Anwalt aufzusuchen. Linden Lab kann Ihnen keine Rechtsberatung anbieten.
 

(d) Einhaltung von Linden Lab Richtlinien

Sie müssen in voller Übereinstimmung mit den Second Life Nutzungsbedingungen, Community Standards, Richtlinien zum Markenzeichen und alle anderen Richtlinienbereichen von Linden Lab stehen und handeln.

(e)
Unterlizenznehmer oder Übernehmer Verpflichtungen

Wenn Sie zulassen, dass andere Ihre Schnappschüsse und Machinima verteilen oder verwenden, können Sie einen Berechtigung aussprechen oder Ihre Lizenz um Ihren Schnappschüssen und Machinima zu verwenden übertragen. Wenn Sie das tun, muss der Unterlizenznehmer oder Übernehmer Ihren Verpflichtungen nach Absatz 2 (c) dieser Richtlinien nachkommen.


Gesetzliche Bestimmungen

(a) Keine Beschränkung desFair Use“ oder der Nutzung von öffentlichen Domains.

Diese Richtlinie schränkt nicht den „fair use“ oder die Verwendung von öffentlichen Domains (bzw. Werken) ein. Vielleicht möchten Sie die Stanford Copyright & Fair Use-Center für allgemeine Informationen überfair use“ und „public domains“ zu Rate ziehen. Da jedoch das Gesetz den „fair use“ oder „öffentlichen Domain-Status“ in verschiedenen Situationen anerkennen oder nicht anerkennen kann, empfehlen wir Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, bevor sie Inhalte in den „fair use“ oder „öffentlichen Domain-Status“ unterstellen.

Den Absatz darüber das Linden Labs keine Garantien gibt, und darüber dass man diese Richtline jederzeit ändern kann, klemme ich mir mal. Es folgt dann noch eine Liste an Definitionen was womit gemeint ist. Allerdings sollte klar geworden sein: Solang's nicht im Mitvertrag verboten ist, darf nahzu jeder von nahezu allem Snapshots anfertigen und sie veröffentlichen wo er will. Nur beim Filmen wirds kritisch.

In dieem Sinne, lasst Euch nicht ärgern, schon garnicht von mir...

Eure
Cori

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